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Siegel von KontorKontor
RECHTSTAND 23.09.2026KEINE RECHTSBERATUNG

Was das Gesetz sagt

Die Regeln, nach denen Kontor baut, als Fakten mit Paragraph. Stand 23.09.2026. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

Der Brief

§ 7 Abs. 1 UWGWerbung ist unzulässig, wenn erkennbar ist, dass der Empfänger sie nicht wünscht. Eine Einwilligung verlangt das Gesetz für den adressierten Brief nicht.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVODirektwerbung kann nach Erwägungsgrund 47 einem berechtigten Interesse dienen. Die Aufsichtsbehörden verlangen dafür eine Abwägung im Einzelfall.

Was in jedem Brief steht

Art. 14 DSGVOSpätestens mit dem ersten Brief: wer verantwortlich ist, woher die Daten stammen und welche Rechte der Empfänger hat. Ergänzendes darf über eine Adresse oder einen QR-Code bereitstehen.

Art. 21 Abs. 4 DSGVODer Hinweis auf das Widerspruchsrecht steht verständlich und abgesetzt vom übrigen Text. Der Brief ist im oberen Drittel als Werbung erkennbar.

E-Mail und Anruf

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGWerbung per E-Mail braucht eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, auch gegenüber Firmen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 30.04.2026 (38 C 135/25) festgehalten, dass schon eine einzige Werbe-E-Mail ohne Einwilligung ein Verstoß ist.

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWGEin Werbeanruf bei einer Firma braucht zumindest eine mutmaßliche Einwilligung. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt dafür einen konkreten Grund aus dem Geschäft des Angerufenen (29.01.2025, 6 C 3.23).

Kontor schreibt deshalb zuerst per Brief. Über den QR-Code auf dem Brief fragt die Firma an, etwa ein Angebot für einen Termin, oder bittet um Rückruf oder E-Mail; die Anfrage wird mit Zeitstempel und Wortlaut gespeichert und steht in Ihrem Portal. Ob und wann Sie danach schreiben oder anrufen, entscheiden Sie; empfohlen ist der Weg über die Anfrage. Kontor selbst verschickt keine E-Mail und ruft nicht an. Kurz: Werbe-E-Mails brauchen eine Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), ein Brief nicht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 UWG).

Widerspruch

Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVOWiderspricht der Empfänger der Werbung, dürfen seine Daten dafür nicht mehr verarbeitet werden. Kontor sperrt die Firma dann für jeden Kanal und jeden weiteren Brief.

Österreich und Schweiz

§ 174 TKG 2021In Österreich braucht jeder Werbeanruf eine vorherige Einwilligung, auch bei Firmen; für E-Mail gilt dasselbe. Der adressierte Brief richtet sich nach der DSGVO.

Art. 3 UWG (CH)In der Schweiz ist ein Werbeanruf an eine Nummer mit Sterneintrag oder ohne Verzeichniseintrag unlauter; Massen-E-Mails brauchen ein Opt-in.

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