Was das Gesetz sagt
Die Regeln, nach denen Kontor baut, als Fakten mit Paragraph. Stand 23.09.2026. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
Der Brief
§ 7 Abs. 1 UWGWerbung ist unzulässig, wenn erkennbar ist, dass der Empfänger sie nicht wünscht. Eine Einwilligung verlangt das Gesetz für den adressierten Brief nicht.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVODirektwerbung kann nach Erwägungsgrund 47 einem berechtigten Interesse dienen. Die Aufsichtsbehörden verlangen dafür eine Abwägung im Einzelfall.
Was in jedem Brief steht
Art. 14 DSGVOSpätestens mit dem ersten Brief: wer verantwortlich ist, woher die Daten stammen und welche Rechte der Empfänger hat. Ergänzendes darf über eine Adresse oder einen QR-Code bereitstehen.
Art. 21 Abs. 4 DSGVODer Hinweis auf das Widerspruchsrecht steht verständlich und abgesetzt vom übrigen Text. Der Brief ist im oberen Drittel als Werbung erkennbar.
E-Mail und Anruf
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGWerbung per E-Mail braucht eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, auch gegenüber Firmen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 30.04.2026 (38 C 135/25) festgehalten, dass schon eine einzige Werbe-E-Mail ohne Einwilligung ein Verstoß ist.
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWGEin Werbeanruf bei einer Firma braucht zumindest eine mutmaßliche Einwilligung. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt dafür einen konkreten Grund aus dem Geschäft des Angerufenen (29.01.2025, 6 C 3.23).
Kontor schreibt deshalb zuerst per Brief. Über den QR-Code auf dem Brief fragt die Firma an, etwa ein Angebot für einen Termin, oder bittet um Rückruf oder E-Mail; die Anfrage wird mit Zeitstempel und Wortlaut gespeichert und steht in Ihrem Portal. Ob und wann Sie danach schreiben oder anrufen, entscheiden Sie; empfohlen ist der Weg über die Anfrage. Kontor selbst verschickt keine E-Mail und ruft nicht an. Kurz: Werbe-E-Mails brauchen eine Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), ein Brief nicht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 UWG).
Widerspruch
Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVOWiderspricht der Empfänger der Werbung, dürfen seine Daten dafür nicht mehr verarbeitet werden. Kontor sperrt die Firma dann für jeden Kanal und jeden weiteren Brief.
Österreich und Schweiz
§ 174 TKG 2021In Österreich braucht jeder Werbeanruf eine vorherige Einwilligung, auch bei Firmen; für E-Mail gilt dasselbe. Der adressierte Brief richtet sich nach der DSGVO.
Art. 3 UWG (CH)In der Schweiz ist ein Werbeanruf an eine Nummer mit Sterneintrag oder ohne Verzeichniseintrag unlauter; Massen-E-Mails brauchen ein Opt-in.